Neun Bundesländer, neun Fischereigesetze. Fisch Ahoi zeigt dir, wie du zum Angeln in Österreich kommst und was der Unterschied zwischen Fischerkarte, Gastkarte und Lizenz ist.
Bevor du am Gewässer deiner Wahl loslegen kannst, brauchst du in den meisten Fällen zuerst eine amtliche Fischerkarte. Dabei wird in Österreich unterschieden, ob du kurzfristig – etwa während des Urlaubs – oder für mindestens ein Jahr die „Amtliche“ beantragst. Daher werden in der folgenden Übersicht „Gastkarte“ (tage- oder wochenweise Gültigkeit) und „Jahreskarte“ getrennt geführt.
An den meisten „öffentlichen“ Gewässern in Österreich, darunter etwa die großen Seen in Kärnten und in Salzburg, ebenso wie Voralpenflüsse und die Donau, benötigt man so eine amtlicher Fischerkarte für das jeweilige Bundesland.
Eine Ausnahme sind Gewässer, die für die Fischzucht oder Fischereiwirtschaft betrieben werden, beispielsweise Privatteiche („Paylakes“, „Forellenteiche“). An diesen obliegt es den Bewirtschaftern, ob sie eine amtliche Fischerkarte vom Lizenznehmer sehen wollen oder nicht.
Zuerst die Fischerkarte, dann die Lizenz
Zur Begrifflichkeit: Meist wird in Österreich unter „Fischerkarte“ die amtliche Fischerkarte für ein Bundesland verstanden und unter „Lizenz“ die Fischereiberechtigung für ein Revier.
Sobald die die amtliche Fischerkarte hast (in den meisten Bundesländern benötigst du dazu einen Kurs bzw. eine Prüfung; sie Details weiter unten), kannst du dir eine Lizenz für ein Gewässer oder einen Gewässerabschnitt besorgen
Lizenzen werden vom Bewirtschafter eines Gewässers vergeben bzw. ausgestellt, meist sind das Vereine (die größten in Österreich: VÖAFV, ÖFG, Spofi) oder die Österreichischen Bundesforste. Ein umfangreiches Angebot an Tages- und Wochenkarten gibt es in unserem Revierguide sowie digitale Lizenzen findest du auf hejfish.com.
Amtliche Fischerkarten in Österreichs Bundesländern
Wien
Gastkarte: bis 21 Tage pro Jahr*
Jahreskarte: Wiener Fischereiausschuss, Prüfung** notwendig
Lizenzen: u. a. beim VÖAFV, ÖFG, . . . mehr dazu im Beitrag Angeln in Wien.
Niederösterreich
Gastkarte: bis 30 Tage pro Jahr*
Jahreskarte: NÖ Landesfischereiverband, Prüfung** notwendig
Lizenzen: u. a. beim VÖAFV, ÖFG,… mehr dazu im Beitrag Angeln in Wien Umgebung.
Burgenland
Gastkarte: bis 14 Tage pro Jahr*
Jahreskarte: auf den meisten Bezirkshauptmannschaften (BHs), keine Prüfung notwendig
Lizenzen: z. B. Neusiedlersee
Oberösterreich
Gastkarte: bis 21 Tage pro Jahr*
Jahreskarte: OÖ Landesfischereiverband, Prüfung** notwendig
Lizenzen: z. B. Zellersee, Ager, Attersee
Salzburg
Gastkarte: bis 14 Tage pro Jahr*
Jahreskarte: Landesfischereiverband Salzburg, Prüfung** notwendig
Lizenzen: z. B. Salzach
Steiermark
Gastkarte: bis 30 Tage pro Jahr*
Jahreskarte: Landesfischereiverband Steiermark, Prüfung** notwendig
Lizenzen: z. B. FZZ-Teiche
Kärnten
Gastkarte: bis 30 Tage pro Jahr*
Jahreskarte: Landesfischereiverband Kärnten, Prüfung** (bzw. „Unterweisung“) notwendig
Lizenzen: z. B. Weissensee
Tirol
Gastkarte: für Tageskarten kein Limit*
Jahreskarte: Tiroler Fischereiverband, Prüfung** (bzw. „Unterweisung“) notwendig
Lizenzen: Übersicht an Tageskartengewässern
Vorarlberg
Gastkarte: bis 14 Tage keine Gastkarte notwendig
Jahreskarte: Fischereiverband für das Land Vorarlberg, Prüfung** notwendig
Lizenzen: z. B. Bodensee
*) Gastkarten sind meist bei den Lizenzausgabestellen erhältlich, also dort wo du Tages- oder Wochenlizenzen kaufst. Zum Beispiel an Tankstellen, in Gasthäusern oder Angelgeschäften.
**) Jahreskarten aus anderen Bundesländern, wo Prüfungen abzulegen sind, werden in der Regel als Prüfungsersatz („fischereiliche Eignung“) anerkannt. Sollte die Karte nicht mehr gültig sein, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Stichtage des letzten Ausstellungsdatums. Üblicherweise sind das mehr als zehn Jahre.
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